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VIB Vermögen AG: Getränke-Tochter BHB Brauholding Bayern-Mitte AG schließt Kapitalerhöhung erfolgreich ab

06.07.2010

- Kapitalerhöhung der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG erfolgreich platziert

- Enkelgesellschaft erzielt Bruttoemissionserlös von 4,48 Mio. EUR

- Anteil des VIB-Konzerns an Getränke-Tochter sinkt auf 35,5%

- Entkonsolidierung des Segments Getränke

Neuburg/Donau, 6. Juli 2010 – Die VIB Vermögen AG, eine auf die Bestandshaltung von Gewerbeimmobilien spezialisierte Gesellschaft, hat einen wichtigen Schritt zur weiteren Fokussierung der Geschäftstätigkeit erzielt. Die Enkelgesellschaft BHB Brauholding Bayern-Mitte AG (WKN A1CRQD / ISIN DE000A1CRQD6), eine Getränke-Holding mit Schwerpunkt auf den süddeutschen Raum, hat ihre Kapitalerhöhung mit öffentlichem Angebot erfolgreich abgeschlossen. Die gesamten 1.600.000 neuen Aktien aus einer Kapitalerhöhung wurden zu einem Preis von
2,80 € je Aktie platziert. Die Kapitalerhöhung war deutlich überzeichnet. Den Brutto-Emissionserlös in Höhe von insgesamt 4,48 Mio. € will die BHB Brauholding AG zur Beschleunigung ihres regionalen Wachstumskurses nutzen. Für den 8. Juli 2010 ist die Erstnotiz der Aktie im m:access der Börse München vorgesehen.

Über das Tochterunternehmen BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG (BBI Immobilien AG) ist auch die VIB Vermögen AG an der BHB Brauholding AG beteiligt. Im Zuge der erfolgreichen Transaktion verwässert sich der Anteil der BBI Immobilien AG an der BHB Brauholding AG von 73,33% vor dem Börsengang auf nunmehr 35,5%. Eine Umplatzierung von Anteilen fand nicht statt. Da die Beteiligungsquote die Schwelle von 50% somit unterschritten hat, wird die BHB Brauholding AG auf Konzernebene nicht mehr vollkonsolidiert. Damit entfällt künftig auch die Pflicht zur Erstellung einer Segmentberichterstattung, wodurch sich die Berichterstattung des VIB-Konzerns in Zukunft ausschließlich auf den Immobilienbereich konzentrieren wird.

Ludwig Schlosser, Vorstandsvorsitzender der VIB Vermögen AG, ist stolz auf die erfolgreich umgesetzte Kapitalerhöhung: „Trotz dieses schwierigen Kapitalmarktumfelds konnten wir die BHB Brauholding AG an die Börse bringen. Dadurch wird deutlich, dass unser Vertrauen in die positive Entwicklung der Brauerei-Holding von Investoren geteilt wird.“ Sein Vorstandskollege Peter Schropp hebt insbesondere das Interesse der regionalen Anleger hervor: „Wir freuen uns über die vielen Anleger aus der Region, die sich mit dem Unternehmen identifizieren und die hervorragenden Produkte schätzen.“ Daneben sieht er in der künftigen Entkonsolidierung des Segments Getränke einen Vorteil für beide Bereiche. „Der VIB-Konzern berichtet in Zukunft über Immobilien, die BHB Brauholding AG über Getränke. Dies schafft Klarheit und ein höheres Maß an Transparenz für beide Segmente“, fasst Peter Schropp die Struktur der künftigen Finanzberichterstattung zusammen.


Profil der VIB Vermögen AG (inkl. BBI Immobilien AG)

Die VIB Vermögen AG (WKN 245751 / ISIN DE0002457512) ist eine mittelständische Immobilienholding mit Investitionsfokus auf gewerbliche Immobilien in Süddeutschland. 1993 als Personengesellschaft gegründet, wurde die VIB Vermögen AG im Jahr 2000 in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Seitdem entwickelte die Gesellschaft ihre Kernkompetenzen im Bereich des Erwerbs und der Verwaltung eigener Immobilien und der Beteiligung an Gesellschaften mit Immobilienvermögen.
Die VIB Vermögen AG betreibt eine „Buy-and-hold-Strategie“. Sie entwickelt dabei Immobilien für das eigene Portfolio und erwirbt auch Bestandsimmobilien.
Zum Immobilienportfolio des VIB-Konzerns zählen verschiedene Logistikimmobilien und Industrieanlagen, Shopping- und Fachmarktzentren sowie Gewerbe- und Dienst-leistungszentren. Mit einer vermietbaren Gesamtfläche von ca. 645.000 m² erzielt der VIB-Konzern nachhaltige Mietrenditen.


Disclaimer

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder einem anderen Staat dar. Die Aktien der BHB Bayern-Mitte Brauholding AG, (die „Aktien") dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Weder die BHB Bayern-Mitte Brauholding AG noch die veräußernden Aktionäre beabsichtigen, das Angebot von Aktien vollständig oder teilweise in den Vereinigten Staaten zu registrieren oder ein öffentliches Aktienangebot in den Vereinigten Staaten durchzuführen.
Diese Mitteilung stellt keinen Prospekt dar. Allein der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen („BaFin“) am 23. Juni 2010 gebilligte Wertpapierprospekt der BHB Bayern-Mitte Brauholding AG (der „Prospekt“) einschließlich etwaiger Nachträge zu diesem Prospekt, die vorbehaltlich ihrer Billigung durch die BaFin veröffentlicht werden, enthält die nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Informationen für Anleger. Der Prospekt ist kostenlos auf der Internetseite der Gesellschaft (www.bhb-ag.de) und auf Anfrage in gedruckter Form zu den üblichen Geschäftszeiten bei der Gesellschaft und dem Lead Manager erhältlich. Etwaige Nachträge zu dem Prospekt werden nach ihrer Billigung durch die BaFin ebenfalls kostenlos auf der Internetseite der Gesellschaft (www.bhb-ag.de) und auf Anfrage in gedruckter Form zu den üblichen Geschäftszeiten bei der Gesellschaft und dem Lead Manager erhältlich sein.
Diese Mitteilung wird nur an (i) Personen, die sich außerhalb des Vereinigten Königreiches befinden, (ii) professionelle Anleger, die unter Article 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der geltenden Fassung (die „Verordnung") fallen oder (iii) ”high net worth companies", und an andere Personen, an die sie gesetzlich zulässiger Weise und im Einklang mit Artikel 49(2)(a) to (d) der Verordnung gerichtet werden darf, verteilt und ist nur an diese gerichtet (wobei diese Personen zusammen als „qualifizierte Personen" bezeichnet werden). Alle Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, stehen nur qualifizierten Personen zur Verfügung und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung, solche Wertpapiere zu beziehen, kaufen oder anderweitig zu erwerben, wird nur gegenüber qualifizierten Personen abgegeben. Personen, die keine qualifizierten Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick oder Vertrauen auf diese Information oder ihren Inhalt handeln.


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